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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mitwirkung des AuftraggebersBesondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind oder sein müssen, z.B. die Existenz einer Hebeanlage, steckengebliebene Werkzeuge, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen und ähnliches, hat er unseren Mitarbeitern frühestmöglich vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Das gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der Auftraggeber im Interesse von Arbeitserfolg und Schadenverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang auch zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, z.B. zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich nach Arbeitsausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.2. Gefährliche Stoffe und besondere GefahrenVor Ausführung unserer Arbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe, die in der Anlage enthalten sind, auf diesem Formular durch unseren Mitarbeiter aufführen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind, z.B. Laugen, Säuren, Gifte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, kostenlos entsprechende Reinigungs -sowie Desinfektionsmittel und für den Fall, dass in irgendeiner Hinsicht besondere Gefahr zu erwarten ist, kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Die gleichen Verpflichtungen des Auftraggebers gelten auch für den Fall, dass unsere Mitarbeiter gefährliche Stoffe und/ oder besondere Gefahren wahrnehmen oder vermuten und ihn entsprechend informieren. Soweit gefährliche Stoffe der vorbezeichneten Art nicht angegeben und in diesem Formular aufgenommen werden, und soweit bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, stellt der Auftraggeber uns von jeder Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Arbeiten frei, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Mitarbeiter herbeigeführt wurden. Eine Freistellung wird auch für den Fall vereinbart, dass unsere Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung von Arbeiten ablehnen, der Arbeitgeber aber trotzdem darauf besteht.3. ArbeitsausführungDie Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein unseren Mitarbeitern, die hierbei vor allem die Gebote von Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten haben.4. ArbeitserfolgUnsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.5. Ausführungsterminekönnen aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit unserer Einsatz-Zentrale vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Service-Monteuren oder sonstigen Außendienst-Mitarbeitern.6. Nebenreden, Auskünfte, EmpfehlungenAlle Nebenabreden mit unseren Service-Monteuren und sonstigen Außendienst-Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung. Auskünfte sowie Empfehlungen unserer Service-Monteure und sonstigen Außendienst -Mitarbeitern zu Unregelmäßigkeiten, Störungen und Schäden an Anlagen können nur deren persönliche Auffassung wiedergeben und werden deshalb ebenfalls nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung verbindlich.7. PreiseSoweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Motor-Spirale, mit Handwerkzeug oder manuell ausgeführt werden.Die Arbeiten mit anderen Maschinen und Geräten (z.B. mit Hochdruckspüler, Höchstdruckspüler, Kombi-Druckspülsauger, Saugwagen, Flächensauger, Pumpe, Pressluftgerät, TV-Sonde, Ortungsgerät) werden nach entsprechendem Angebot und Auftrag gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Sonderarbeiten, die nicht unmittelbar zu unseren betriebsspezifischen Arbeiten gehören, wie z.B. Aufgraben, Aufstemmen, Aufschneiden, Reparieren, Räumen, Putzen u.ä. sowie für nicht von uns vertretende Verlustzeiten. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu be-schaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.8. AbschlagszahlungBei Aufträgen, deren Ausführung mehr als 5 Arbeitstage dauert, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der jeweils nach 5 Arbeitstagen fälligen Abschlagsrechnung in Höhe des Wertes der erbrachten Arbeiten.9. HaftungAus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesonders im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.10. Ausschluss der VerantwortungWir übernehmen – soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenverursachung vorliegt – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:a) Arbeiten an defekten, verrotteten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen;b) Arbeiten an Anlagen, die – entgegen den Auflagen der Ziffer 1 – in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/ oder während der Arbeiten benutzt werden;c) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besonderen Gefahren unter den Vorraussetzungen der Ziffer 2;d) Arbeiten an Anlagen, soweit diese nicht aus Stahl, Gusseisen oder Steinzeug bestehen;e) austretenden Inhalt der Anlagen;f) Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in Anlagen stecken bleiben oder verloren gehen;g) Arbeiten an Rohr-Abzweigen und –Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45.11. ReklamationenWegen der ständigen Benutzung oder Benutzungsmöglichkeit der Anlagen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Deshalb sollen alle Reklamationen schon im Interesse beschleunigter Bearbeitung und ggf. Störungsbeseitigung zweckmäßigerweise unverzüglich schriftlich angezeigt werden.12. Leistungsverzug des AuftraggebersIst der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere zur Mitwirkung oder Zahlung – in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder unter Ausschluss der Geltendmachung eines höheren Schadens ohne Nachweis 15% des vereinbarten Entgeltes als pauschale Entschädigung oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Die pauschale Entschädigung kann nicht bzw. nicht in voller Höhe verlangt werden, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als unsere Pauschale ist.Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen,13. VertragsänderungenJede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.14. AufrechnungsverbotDie Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.15. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Apolda, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtlichen Rechts oder öffenlich – rechtliches Sondervermögen ist. Insoweit gilt bei Scheck- und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.



Apolda 03644 - 56 05 62 Mühlhausen 03601 - 44 05 44

24- h Havariedienst:

EntsorgungsfachbetriebZertifizierter Kanalsanierungsberater nach VSB

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aktualisiert am 24.01.2012







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